Schankwirtschaft

    Küppelsmühle als Gaststätte

    Anfang des 19. Jahrhunderts bekam die Familie Freund vom Landesherrn Carl von Dalberg die Konzession für eine Gast- und Schankwirtschaft und die Küppelsmühle entwickelte sich zum Ausflugslokal.


    Text der originalen Erlaubnisurkunde:

    Wir Karl von Gottes Gnaden, des heiligen Stuhls zu Regensburg Erzbischof und Primas, Fürst Primas der rheinischen Konfoederazion, souveräner Fürst zu Regensburg, Aschaf­fenburg, Frankfurt, und Wetzlar ertheilen unserem Unterthanen Jakob Freund von Orb auf sein unterthänigstes Ansuchen und des beifälligen Gutachten unseres Oberamts Orb den gnädigsten Konsens eine Strauswirthschaft in der von ihm erkauften sogenannten Kippelsmühle bei Orb treiben zu dürfen - jedoch nur für seine selbst eigene Person, und deßen etwa nachlaßende Wittib, solange sie Wittib verbleibet,- befehlen ihm aber, den Akzis jederzeit genau zu entrichten, und denselben nie zu beeinträchtigen - sich nur gute und der menschlichen Gesundheit unnachtheilige Getränke anzuschaffen und übrigens unser wegen der Wirthe, des Zapfens, Maaße der Trinkgeschirr, verbothenen Musikantenhaltens und der Feierstunde erlaßene oder noch zu erlaßende Verordungen bei sonst zu erwartender schwerer Strafe, auch nach Befunde der Umstärtden bei dem Verlust seiner Strauswirthschaft genau zu beobachten - und gebieten Unserem Oberamt Orb gnädigst ernstlich obbesagtem Jakob Freund von Orb bei dieser ihm gethanen Gnade, wenn er obige Bedingniße erfüllet, gegen jeden zu schützen, und nicht zuzugeben, daß er in Ausübung derselben irgends gehindert, oder beschweret werde. Deßen zur sicheren Urkunde haen wir Unser Landes Directionskenzleiensiegel diesem offenen Briefe wißendlich aufdrucken laßen, so geschehen Aschaffenburg 10ten August 1807

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