Erster Gesundheitsversorgungsvertrag

    AOK-Vertrag

    Im Jahre 1898 eröffnete Heinrich Freund, der Großvater der heutigen Inhaber, eine Kaltwasserheilanstalt in der Küppelsmühle und schloss den deutschlandweit ersten „Gesundheitsversorgungsvertrag“ mit einer Krankenkasse, der AOK Frankfurt, ab. Von nun an schickte die Krankenkasse Krankenversicherte zur „Aufpäppelung“ auf die Küppelsmühle. Obwohl damals die „Kassengäste“ im Ort nicht so gern gesehen wurden, geschah das „Aufpäppeln“ im Einklang mit dem aufstrebenden Kurbad. 1907 hielt ein Arzt auf der Küppelsmühle Einzug und 1906 bis 1908 wurde ein neues Kurhaus, der „Annenhof“ gebaut.

     

     

     

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